Seit mehreren Jahren sind wir neben unserer Tätigkeit im Arbeitsschutz auch als Dozenten aktiv. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unser umfangreiches Seminarangebot.
Der Umfang und die Seminardauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für einige Seminare gibt es konkrete Zeitangaben aus Vorschriften, für andere hängt es von der Teilnehmeranzahl, den Vorkenntnissen oder der gewünschten Tiefe ab.
Gerne entwickeln wir auch speziell für Sie ein eigenes Seminar. Unsere Seminare finden in der Regel direkt bei Ihnen vor Ort statt.
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit kümmern wir uns jede Woche um die Unterweisungen von Mitarbeitern. Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Vorbereitung und Durchführung.
Dieses Tages-Seminar ist für Unternehmer und Führungskräfte konzipiert. Neben einem allgemeinen Überblick über das Thema Arbeitsschutz und Ihre Pflichten können wir auch je nach Branche speziell auf Ihre Anforderungen und Fragestellungen eingehen.
Jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitern benötigt einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Dies hängt von der BG-Zugehörigkeit und der Firmengröße ab. Ein Sicherheitsbeauftragter ist immer ein Mitarbeiter im Unternehmen, der den Unternehmer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, und die Kollegen in Sachen Arbeitsschutz unterstützt.
Dieses Seminar vermittelt den Sicherheitsbeauftragten allgemeine Grundkenntnisse im Arbeitssschutz.
Gerne können wir auch eine Fortbildung für bereits tätige Sicherheitsbeauftragte anbieten und speziell unternehmensspezifische Schwerpunkte setzen.
Mitarbeiter, die einen Stabler bedienen, benötigen gemäß DGUV Grundsatz 308-0012 einen Befähigungsausweis. Mitarbeiter, die im Unternehmen mit dem "Bedienen von Stapler" beauftragt werden sollen, müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
Mitarbeiter, die bereits im Besitz der Fahrerlaubnis sind, müssen gemäß §4 DGUV V1 einmal jährlich unterwiesen werden.
Mitarbeiter, die einen Kran bedienen, benötigen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 einen Befähigungsausweis. Mitarbeiter, die im Unternehmen mit dem "Bedienen von Kranen" beauftragt werden sollen, müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
Ausgebildete Kranführer müssen gemäß §4 DGUV V1 einmal jährlich unterwiesen werden.
Mitarbeiter, die eine Hubarbeitsbühne bedienen, benötigen gemäß DGUV Grundsatz 308-008 einen Ausbildungsnachweis. Mitarbeiter die im Unternehmen mit dem "Bedienen von Hubarbeitsbühnen" beauftragt werden sollen, müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
Ausgebildete Bediener für Hubarbeitsbühnen müssen gemäß §4 DGUV V1 einmal jährlich unterwiesen werden.
Durch mangelhafte Ladungssicherung kommt es immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr. Daher ist es wichtig, dass Personen, die für die Ladungssicherung verantwortlich oder daran beteiligt sind, wissen, wie eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu erfolgen hat.
Mit unserem Schwesterunternehmen "Helfen leicht gemacht" können wir Ihnen auch betriebliche Erste-Hilfe-Kurse anbieten. In der Regel schulen wir unsere Teilnehmer direkt bei Ihnen vor Ort.
Zusätzlich können wir Ihnen auch das Thema AED (Frühdefibrillation für Laien) im Rahmen der betrieblichen Erste-Hilfe-Schulung anbieten.
Jeder Betrieb benötigt betriebliche Ersthelfer. In Verwaltungsbetrieben müssen 5% und in den übrigen Bereichen 10% der Belegschaft zu Ersthelfern ausgebildet sein. Die Erste-Hilfe-Ausbildung dauert einen Tag und muss spätestens alle zwei Jahre in einer Erste-Hilfe-Fortbildung über einen Tag aufgefrischt werden.
Zu beachten ist, dass in jeder Abteilung und in jeder Schicht immer ausreichend Ersthelfer anwesend sind. Dies gilt auch für Montagetätigkeiten oder bei Schichtarbeit, sowie bei Krankheit oder Urlaubsvertretung.
Arbeitgeber haben gemäß ASR A2.2 mindestens 5% der Belegschaft zum Brandschutzshelfer auszubilden.
Arbeitgeber sind gemäß §10 ArbSchG verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Evakuierungshelfern auszubilden.
Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. In diesem Seminar bilden wir Ihre Mitarbeiter zur elektrotechnisch unterwiesenen Person aus, damit Sie diese für elektrotechnische Arbeiten in Ihrem Betrieb einsetzen können.
Unternehmen, die eine SCC-Zertifizierung anstreben oder bereits SCC zertifiziert sind, müssen gemäß Dokument SCC 016 Ihre operativen Mitarbeiter schulen. Dabei ist eine Schulung und Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) vorgeschrieben.
Bei der Umsetzung dieses wichtigen SCC-Bausteins unterstützen wir Sie gerne.