Unsere E-Larning Plattform und die einzelnen Lernmodule entsprechen exakt den „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (DGUV-Regeln)“, welche basieren auf:
„Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Unterweisungen mithilfe elektronischer Medien durchzuführen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die
- Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
- eine Verständnisprüfung stattfindet und
- ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“
Bei der Entwicklung unseres Systems und unserer Module haben wir diese Vorschrift berücksichtigt. Alle unsere Unterweisungen schließen daher mit einem Test zur Verständniskontrolle ab. Darüber hinaus weisen alle unsere Module auf einen persönlichen Ansprechpartner im Arbeitsschutz hin.
Gemeinsam mit einem Großkunden haben wir eine AMS (Arbeitsschutzmanagementsystem) Zertifizierung über eine Berufsgenossenschaft erfolgreich durchgeführt. Die Unterweisungen werden dort im Büro und im Außendienst mit unserem E-Learning durchgeführt. Die Berufsgenossenschaft hat den Betrieb nach AMS zertifiziert.
Grundsätzlich halten wir den Einsatz von E-Learning dann für sinnvoll, wenn es sich um Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten handelt. Ebenfalls für sinnvoll halten wir den Einsatz bei Mitarbeitern, die selten im Unternehmen sind (Homeoffice, Außendienst, Geschäftsreisen, etc.)
Nicht überall ist die Unterweisung durch E-Learning sinnvoll. Vor allem in der Produktion oder im Handwerk sollte die Unterweisung nach wie vor mündlich erfolgen. Mit dieser Haltung stimmen wir mit der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung überein, die hier eine „spezielle Unterweisung“ bzw. explizit eine „mündliche“ Unterweisung fordern.