Dem Explosionsschutz kommt im Arbeitsschutz besondere Bedeutung zu. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre sicherzustellen, dass gemäß §6 Abs. 9 GefStoffV ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf den neusten Stand gehalten wird. Werden Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe verändert, erweitert oder umgestaltet, ist auch das Explosionschutzdokument zu überarbeiten.
Das Explosionsschutzdokument beschreibt die Maßnahmen, die zu treffen sind, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verpflichtend. Bei der Dokumentation muss nachgewiesen werden, dass mögliche Explosionsgefahren ermittelt und bewertet worden sind, und dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um einen angemessenen Explosionsschutz sicherzustellen.