Die heutigen Bauwerke - insbesondere Sonderbauten - haben immer komplexere und größere Dimensionen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln kommen häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge sind einzelne brandschutztechnischen Maßnahmen der Vorschriftenwerke nicht ohne weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen muß zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden.
Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus
Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.
Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten.
Das Brandschutzkonzept muß auf den Einzelfall abgestimmt sein. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können abgeleitet werden aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer.
Sofern das Brandschutzkonzept als Begründung für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften herangezogen werden soll, ist auf diese Abweichungen einzugehen.
(Quelle vfdb-Richtline 01/01)
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