Die Vermeidung von Bränden ist für alle Betriebe ein wichtiges Thema, denn häufig verursachen Brände erhebliche, teilweise auch existenzgefährdende Schäden. Umso wichtiger ist es daher, Brände bereits vor ihrer Entstehung zu vermeiden.
Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes. Diese müssen stets auf dem aktuellen Stand, übersichtlich und mit den entsprechenden Sicherheitskennzeichen gestaltet sein. Ein Flucht- und Rettungswegeplan soll mindestens einmal jährlich in die Unterweisung einbezogen werden und als Grundlage für die Räumungsübung dienen.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel der Feuerwehren und dienen der Einsatzvorbereitung, der raschen Orientierung und zur schnellen Beurteilung der Lage. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Oftmals werden Feuerwehrpläne auch in verschiedenen Sonderbauvorschriften gefordert.
Eine Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 kann als Hausordnung zum Verhalten im Brandfall gesehen werden. Die Brandschutzordnung besteht aus den folgenden Teilen:
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind nicht das gleiche. Während sich die einen um die Räumung des Gebäudes kümmern, sollen Brandschutzhelfer gemäß Punkt 6.2 ASR A2.2 im Umgang mit Feuerlöschern trainiert werden.
Ähnlich wie bei der Anzahl der Ersthelfer werden hier konkrete Werte gefordert: So sollen ständig 5% der anwesenden Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Dabei sollten Abwesenheiten aufgrund Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden.
Ein Evakuierungshelfer soll bei der Räumung eines Gebäudes unterstützend tätig sein. Gemäß §10 ArbSchG sollen Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung in einem angemessenen Verhältnis zu den Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen.
Im Ernstfall richtig zu handeln, setzt regelmäßige Übung und Schulung voraus. Daher ist es wichtig, in regelmäßigen Zeitabständen eine Räumungsübung durchzuführen. Sollte es zum Brandfall kommen, darf nicht vorausgesetzt werden, dass alle Personen wissen, wie sie sich verhalten sollen.