Zusätzlich zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es noch eine Reihe weiterer Aufgaben, die eng verwandt mit dem Arbeitsschutz sind. Hierzu gehören vor allem die sogenannten Beauftragtenfunktionen im Betrieb. Diese sind je nach Unternehmen gesondert zu bestellen und zählen nicht zur Einsatzzeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch der Aufwand für eine Beauftragtenfunktion kann im Voraus nicht pauschal angegeben werden, da er von der Art und Größe eines Betriebes abhängig ist. Gerne können wir Sie bei den folgenden Zusatzaufgaben unterstützen:
Das Thema Brandschutz ist ein breit gefächertes Fachgebiet bei dem wir Ihr Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter gerne unterstützen.
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Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, oder daran beteiligt sind, müssen gemäß §5 GbV einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser Beauftragte benötigt je nach Verkehrsträger eine entsprechende Zulassung.
Zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehört es unter anderem, das Unternehmen zu beraten, die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen oder einen Jahresbericht anzufertigen. Ebenso kann der Gefahrgutbeauftragte die an der Beförderung beteiligten Personen schulen.
Diese Beauftragung können wir Ihnen für die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn anbieten.
Explosionsschutz ist für viele Unternehmen ein heikles Thema, gerade wenn in Ihrem Betrieb z.B. leicht entzündliche Stoffe zum Einsatz kommen. Wir unsterstützen Sie gerne als externer Explosionsschutzbeauftragter und kümmern uns präventiv um alle notwendige Maßnahmen.
In vielen Unternehmen kommen häufig Stoffe zum Einsatz, die bei falscher Lagerung oder unsachgemäßem Umgang ein hohes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen.
Rau Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne als externer Gefahrstoffbeauftragter und leitet alle notwendigen Maßnahmen im Umgang mit Ihren Gefahrstoffen ein.
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Unternehmen oder Einrichtungen, die mit Lasereinrichtungen der Klasse 3R, 3B und 4 arbeiten, sind gemäß §5 OStrV und §6 DGUV V11 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen.
Zu den Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten zählen die Unterstützung des Betriebes bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen, die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern und die Unterrichtung der Beschäftigten.
Die Pflicht zu Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall ergibt sich aus §59 KrWG: Gerne unterstützen wir Ihren Betrieb auch in diesem Bereich und nehmen die Aufgaben eines Abfallbeauftragten wahr. Dabei stellen wir für Sie sicher, dass die relevanten rechtlichen Vorgaben in Ihrem Betrieb eingehalten werden.
Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen sind nach §53BimSchG je nach Größe und Art der Anlage in der Verpflichtung, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen. Rau Arbeitsschutz berät Sie gerne als externer Immissionsschutzbeauftragter bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse.
Unternehmen, die pro Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten, benötigen nach §64 WHG einen Gewässerschutzbeauftragten. Wir nehmen gerne in Ihrem Auftrag die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten wahr und stellen die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben sicher.
Die Koordination der einzelnen Umweltthemen Ihres Betriebes, die fachkundige Beratung rund um Umweltmanagementsysteme und die Begleitung bei Ihrer Umweltzertifizierung nach DIN ISO 14001:2015 oder EMAS gehören zu den Aufgaben des Umweltmanagement-Beauftragten. Gerne können wir Sie auch in diesem Bereich unterstützen.